Unter Kulturdenkmälern versteht man heute nicht mehr nur herausragende Werke der Baukunst, wie Kirchen, Schlösser und Burgen. Vielmehr können alle von Menschen geschaffenen baulichen Objekte Kulturdenkmäler sein, wenn sie eine geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche, technische, städtebauliche oder landschaftsgestaltende Bedeutung besitzen. So kann das eher schlichte, aber für seine Zeit typische Wohnhaus ebenso ein Denkmal sein wie ein Bauernhaus, eine Fabrik oder ein Kino.
Manchmal sind nur noch Teile eines ansonsten stark veränderten Bauwerks schützenswert, und es wird zum Beispiel nur ein Portal oder ein Keller unter Denkmalschutz gestellt.
Wenn Sie als Eigentümer eines Kulturdenkmals im Stadtgebiet von Trier eine bauliche Maßnahme an dem denkmalgeschützten Objekt, innerhalb einer Denkmalzone oder in einem Grabungsschutzgebiet durchführen wollen, benötigen Sie dafür eine denkmalrechtliche Genehmigung. Diese erteilt das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz der Stadt Trier als "untere Denkmalschutzbehörde". Ob oder in welcher Form die geplante Maßnahme denkmalrechtlich genehmigungsfähig ist, kann im Regelfall nur in einem Gespräch geklärt werden. Bitte setzen sie sich für eine Terminvereinbarung mit uns in Verbindung.
Baudenkmäler im Geoportal Trier: